Psychosomatische Medizin

Psychosomatik - Identität des ärztlichen Fachgebietes

Die Psychosomatische Medizin und Psychotherapie steht in der ärztlichen Tradition einer ganzheitlichen Sicht des kranken Menschen.

Seit jeher gehört die Beachtung der seelischen Verfassung und des sozialen Umfeldes seines Patienten zum Selbstverständnis des Arztes. Seelische Behandlung in allgemeiner Form ist immer fester Bestandteil ärztlichen Handelns gewesen.

Die technische Entwicklung hat diese Seite des Arztes vorübergehend in den Hintergrund treten lassen. Heute jedoch gibt ihm eine wissenschaftlich fundierte, systematische Psychotherapie wirksame Mittel in die Hand, auch psychogene Störungen und psychosomatische Erkrankungen kausal zu behandeln.

Hier liegt die Aufgabe des Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Durch die psychotherapeutische Weiterbildung erwirbt er sich zusätzlich die Fähigkeit zu einem selbstreflexiven, fachlich begründeten, umfassenden Verstehen psychischer Zusammenhänge und zur Anwendung spezieller psychotherapeutischer Methoden. Er bleibt jedoch auch nach seiner Weiterbildung selbstverständlich in vollem Umfang Arzt und als solcher auf die seelische und körperliche Ganzheit des Patienten bezogen.

Die von ihm ausgeübte Heilkunde richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen des Patienten und den Notwendigkeiten der Behandlung psychogener Erkrankungen. Priorität hat der Patient und nicht eine bestimmte psychotherapeutische Methode. Insofern ist die Praxis des Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie durch einen integrativen Ansatz im Rahmen seiner fachärztlichen Spezialisierung definiert.

In seiner fachlichen Identität ist der psychosomatische Facharzt durch zwei Kompetenzen charakterisiert: Erstens durch seine Doppelqualifikation auf medizinischem und psychotherapeutischem Gebiet, zweitens durch seine, in der medizinischen Ausbildung begründete, identitätsstiftende, ärztliche Haltung.

Die Notwendigkeit zur Doppelqualifikation ergibt sich aus den spezifischen Anforderungen, die das Gebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie an eine adäquate Versorgung stellt:

Die komplementäre Einheit von Körperfunktion und seelischem Erleben ist nur aus beiden Perspektiven erfassbar. Dementsprechend erfordert eine ganzheitliche Behandlung des psychosomatisch Kranken sowohl eine ärztliche als auch eine psychotherapeutische Kompetenz.

Die Ärztliche Haltung bezeichnet eine, aus alter Tradition kommende, berufstypische Bereitschaft zu verantwortlichem Handeln im gesundheitlichen Interesse des Patienten. Im psychotherapeutischen Kontext meint diese ärztliche Handlungsbereitschaft sinngemäß die aktive, verbale Interventionsbereitschaft auf Grund psychodynamischen Verständnisses.

Die hohen fachlichen Anforderungen an den psychosomatisch-psychotherapeutisch spezialisierten Arzt zeigen sich auch in der Art und Dauer der Aus- und Weiterbildung:

Erst nach 12 Jahren erhält er die Zulassung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. (Zum Vergleich: Der Psychologische Psychotherapeut wird bereits nach 7 Jahren – 4 Jahre Studium und 3 Jahre Psychotherapieausbildung – zugelassen.)